Impressum & allgemeine Geschäftsbedingungen
Impressum
Allgemein beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin für die russische Sprache für den Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
Nina Lehmann
Elisabethstraße 53
24143 Kiel
Tel. 0178 3395457
Fax: 0431 73949301
E-Mail: nina.lehmann2018@gmail.com
E-Mail: info@dolmetschen-uebersetzen-sh.de
Homepage: dolmetschen-uebersetzen-sh.de
Inhaltlich Verantwortlicher
Nina Lehmann
UstG
Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 1 UStG) wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Umsetzung:
Malte Boedeker
www.boe-medien.de
Haftungsauschluss
Haftung für Inhalte und Links
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Urheberrecht
Die von mir veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Jegliche Nutzung dieser Inhalte: Ihre Vervielfältigung, Verwertung, Bearbeitung oder weitere Verbreitung bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Erstellers oder des inhaltlich Verantwortlichen. Downloads oder Erstellung von Kopien nur für den privaten Gebrauch zulässig. Eine Nutzung für kommerzielle/gewerbliche Zwecke ist nicht gestattet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Dolmetscherleistungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Dolmetschern (im Folgenden als Dolmetscher genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Dolmetscher nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat. Ansonsten gelten solche des Dolmetschers.
(3) Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber auf seine vorherige Nachfrage das Kostenangebot des Dolmetschers annimmt und der Dolmetscher die Übernahme des Auftrages ausdrücklich bestätigt.
2. Annahme und Umfang des Dolmetscherauftrags
(1) Der Dolmetscherauftrag wird ausgeführt, wenn die Übernahme des Auftrages seitens des Dolmetschers zu den vereinbarten Konditionen schriftlich bestätigt wurde.
(2) Der Dolmetscherauftrag wird dann nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig und fachgerecht ausgeführt.
(3) Der Dolmetscher ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten und den Auftrag vollständig auszuführen. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht. Das Produkt der Dolmetscherleistung erfolgt zeitnah und ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Jegliche Aufzeichnungen sind nur nach vorheriger Absprache und mit Zustimmung des Dolmetschers zulässig. Die möglichen weiteren Verwendungen der Dolmetscherleistung bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung in Schriftform.
(4) Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten und im Übrigen unberührt. Im Falle einer unbefugten Aufnahme der Dolmetscherleistung durch Dritte haftet der Auftraggeber.
3. Ausfallklausel
(1) Sollte der Auftraggeber nicht zum Termin erscheinen, den Dolmetscherauftrag kurzfristig absagen oder den Dolmetscher über seine Abwesenheit nicht rechtzeitig, mindestens 24 Stunden, vor dem geplanten Termin informieren, so muss der Auftraggeber die Kosten für den ausgefallen Termin dennoch in vollem Umfang begleichen. Ausnahmeregelungen bzw.abweichende Vereinbarungen sind bei vorzeitiger Absprache mit dem Dolmetscher möglich und bedürfen seines Einverständnisses.
(2) Das Gleiche gilt auch, wenn der Dolmetscher bereits auf dem Weg zum Termin ist bzw. bereits zum Termin ordnungsgemäß erschienen ist, der Auftraggeber allerdings zu seinem Termin nicht kommt und seine Abwesenheit ohne trifftigen Grund ist und diese Tatsache nicht rechtzeitig (s.o) dem Dolmetscher mitgeteilt wurde.
4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Dolmetscher rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Dolmetscherauftrags oder eine besondere Dolmetscherart zu informieren.
(2) Im Falle des Vorliegens von besonderen/erschwerten Bedingungen oder bestimmter Leistungen können zusätzliche Kosten entstehen, die nach voriger Absprache gesondert in Rechnung gestellt werden können (Aufnahmen etc.). Informationen und Unterlagen, die zur Durchführung der Dolmetscherleistung erforderlich sein können, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Dolmetscher zur Verfügung zu stellen.
(3) Fehler und sprachliche Unstimmigkeiten, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten seitens des Auftraggebers ergeben, treffen dann nicht den Dolmetscher und können ihm nicht zur Last gelegt werden.
5. Verschwiegenheitspflicht
(1) Der Dolmetscher unterliegt einer Verschwiegenheitspflicht. Die Verschwiegenheitspflicht (auch Schweigepflicht und im StGB als Verletzung von Privatgeheimnissen) ist die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Im weiteren Sinn ist die Verschwiegenheitspflicht eng mit dem Datenschutz verknüpft, da der Verschwiegenheitspflicht nicht nur anvertraute Geheimnisse, sondern auch personenbezogene und andere Daten, wie z. B. Geschäftsgeheimnisse unterliegen können.
(2) Der Dolmetscher ist verpflichtet, sämtliche Informationen und Daten, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung seines Auftrages bekannt werden, höchst vertraulich zu behandeln.
6. Haftung
(1) Der Dolmetscher haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Sollte der Dolmetscher gegen seine oben genannte Verschwiegenheitspflicht vorsätzlich verstoßen, so haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese Tatsache ist jedoch vom Auftraggeber nachzuweisen.
(3) Der Auftraggeber haftet seinerseits für die nicht erbrachte Gegenleistung in Form der vereinbarten Vergütung. Der Dolmetscher kann dann seine rechtlichen Ansprüche gegen den Auftraggeber unverzüglich geltend machen.
(4) Die Haftung des Dolmetschers ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden ist für ihn hiermit ausgeschlossen.
7. Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vorher vereinbarten Preis und ist ohne Abzug zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer kann vom Dolmetscher zuzüglich verlangt werden, ist aber von der gesetzlichen Regelung abhängig.
(2) Sie wird mit der Ausführung des Auftrags fällig. Die Fälligkeit der Zahlung entsteht sofort im Zeitpunkt der Leistungserbringung, d.h. mit der Ausführung des Dolmetscherauftrags und ist sofort seitens des Auftraggebers zu erbringen, es sei denn, dass eine bestimmte Frist seitens des Dolmetschers dem Auftraggeber gesetzt wurde, innerhalb welcher der Auftraggeber die Gegenleistung (Zahlung) zu erbringen hat.
(3) Der Dolmetscher hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen, wie z.B. Fahrtkosten zzgl. Fahrtzeiten.
(4) In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.
(5) Bei umfangreichen und zeitintensiven Dolmetscheraufträgen kann der Dolmetscher eine Vorauszahlung ve