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Impressum & allgemeine Geschäftsbedingungen

Impressum

Allgemein beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin für die russische Sprache für den Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

Nina Lehmann
Elisabethstraße 53
24143 Kiel

Tel. 0178 3395457
Fax: 0431 73949301
E-Mail: nina.lehmann2018@gmail.com
E-Mail: info@dolmetschen-uebersetzen-sh.de
Homepage: dolmetschen-uebersetzen-sh.de

Inhaltlich Verantwortlicher

Nina Lehmann

UstG

Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 1 UStG) wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Umsetzung:

Malte Boedeker
www.boe-medien.de

Haftungsauschluss

Haftung für Inhalte und Links

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Urheberrecht

Die von mir veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Jegliche Nutzung dieser Inhalte: Ihre Vervielfältigung, Verwertung, Bearbeitung oder weitere Verbreitung bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Erstellers oder des inhaltlich Verantwortlichen. Downloads oder Erstellung von Kopien nur für den privaten Gebrauch zulässig. Eine Nutzung für kommerzielle/gewerbliche Zwecke ist nicht gestattet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Dolmetscherleistungen

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Dolmetschern (im Folgenden als Dolmetscher genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Dolmetscher nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat. Ansonsten gelten solche des Dolmetschers.

(3) Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber auf seine vorherige Nachfrage das Kostenangebot des Dolmetschers annimmt und der Dolmetscher die Übernahme des Auftrages ausdrücklich bestätigt.

2. Annahme und Umfang des Dolmetscherauftrags

(1) Der Dolmetscherauftrag wird ausgeführt, wenn die Übernahme des Auftrages seitens des Dolmetschers zu den vereinbarten Konditionen schriftlich bestätigt wurde.

(2) Der Dolmetscherauftrag wird dann nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig und fachgerecht ausgeführt.

(3) Der Dolmetscher ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten und den Auftrag vollständig auszuführen. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht. Das Produkt der Dolmetscherleistung erfolgt zeitnah und ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Jegliche Aufzeichnungen sind nur nach vorheriger Absprache und mit Zustimmung des Dolmetschers zulässig. Die möglichen weiteren Verwendungen der Dolmetscherleistung bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung in Schriftform. 

(4) Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten und im Übrigen unberührt. Im Falle einer unbefugten Aufnahme der Dolmetscherleistung durch Dritte haftet der Auftraggeber.

3. Ausfallklausel

(1) Sollte der Auftraggeber nicht zum Termin erscheinen, den Dolmetscherauftrag kurzfristig absagen oder den Dolmetscher über seine Abwesenheit nicht rechtzeitig, mindestens 24 Stunden, vor dem geplanten Termin informieren, so muss der Auftraggeber die Kosten für den ausgefallen Termin dennoch in vollem Umfang begleichen. Ausnahmeregelungen bzw.abweichende Vereinbarungen sind bei vorzeitiger Absprache mit dem Dolmetscher möglich und bedürfen seines Einverständnisses.

(2) Das Gleiche gilt auch, wenn der Dolmetscher bereits auf dem Weg zum Termin ist bzw. bereits zum Termin ordnungsgemäß erschienen ist, der Auftraggeber allerdings zu seinem Termin nicht kommt und seine Abwesenheit ohne trifftigen Grund ist und diese Tatsache nicht rechtzeitig (s.o) dem Dolmetscher mitgeteilt wurde.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Dolmetscher rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Dolmetscherauftrags oder eine besondere Dolmetscherart zu informieren.

(2) Im Falle des Vorliegens von besonderen/erschwerten Bedingungen oder bestimmter Leistungen können zusätzliche Kosten entstehen, die nach voriger Absprache gesondert in Rechnung gestellt werden können (Aufnahmen etc.). Informationen und Unterlagen, die zur Durchführung der Dolmetscherleistung erforderlich sein können, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Dolmetscher zur Verfügung zu stellen.

(3) Fehler und sprachliche Unstimmigkeiten, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten seitens des Auftraggebers ergeben, treffen dann nicht den Dolmetscher und können ihm nicht zur Last gelegt werden.

5. Verschwiegenheitspflicht

(1) Der Dolmetscher unterliegt einer Verschwiegenheitspflicht. Die Verschwiegenheitspflicht (auch Schweigepflicht und im StGB als Verletzung von Privatgeheimnissen) ist die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Im weiteren Sinn ist die Verschwiegenheitspflicht eng mit dem Datenschutz verknüpft, da der Verschwiegenheitspflicht nicht nur anvertraute Geheimnisse, sondern auch personenbezogene und andere Daten, wie z. B. Geschäftsgeheimnisse unterliegen können.

(2) Der Dolmetscher ist verpflichtet, sämtliche Informationen und Daten, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung seines Auftrages bekannt werden, höchst vertraulich zu behandeln.

6. Haftung

(1) Der Dolmetscher haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Sollte der Dolmetscher gegen seine oben genannte Verschwiegenheitspflicht vorsätzlich verstoßen, so haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese Tatsache ist jedoch vom Auftraggeber nachzuweisen.

(3) Der Auftraggeber haftet seinerseits für die nicht erbrachte Gegenleistung in Form der vereinbarten Vergütung. Der Dolmetscher kann dann seine rechtlichen Ansprüche gegen den Auftraggeber unverzüglich geltend machen.

(4) Die Haftung des Dolmetschers ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden ist für ihn hiermit ausgeschlossen.

7. Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vorher vereinbarten Preis und ist ohne Abzug zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer kann vom Dolmetscher zuzüglich verlangt werden, ist aber von der gesetzlichen Regelung abhängig.

(2) Sie wird mit der Ausführung des Auftrags fällig. Die Fälligkeit der Zahlung entsteht sofort im Zeitpunkt der Leistungserbringung, d.h. mit der Ausführung des Dolmetscherauftrags und ist sofort seitens des Auftraggebers zu erbringen, es sei denn, dass eine bestimmte Frist seitens des Dolmetschers dem Auftraggeber gesetzt wurde, innerhalb welcher der Auftraggeber die Gegenleistung (Zahlung) zu erbringen hat.

(3) Der Dolmetscher hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen, wie z.B. Fahrtkosten zzgl. Fahrtzeiten.

(4) In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.

(5) Bei umfangreichen und zeitintensiven Dolmetscheraufträgen kann der Dolmetscher eine Vorauszahlung verlangen, die für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist.

(6) Der Dolmetscher kann eine Ratenzahlung nur bei voriger Absprache und Vereinbarung akzeptieren, wenn er dieser ausdrücklich zugestimmt hat. Ansonsten wird die Ratenzahlung nicht gestattet und die Vergütung ist stets vollumfänglich zu erbringen.

(7) Die Zahlung kann entweder per Überweisung an das Konto des Dolmetschers oder unmittelbar im Anschluss an den stattgefundenen Termin gegen Aushändigung einer Quittung seitens des Dolmetschers erfolgen.

8. Höhere Gewalt

Im Falle der höheren Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt umfasst sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen. Im Übrigen ist der Auftraggeber verpflichtet, bereits beim Dolmetscher entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.

9. Terminabsage

(1) Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienste des Dolmetschers für den im Auftrag vereinbarten Termin oder unter den hierin festgelegten Bedingungen hat der Dolmetscher einen Anspruch auf die Bezahlung des vereinbarten Honorars sowie auf die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten.

(2) Falls der Dolmetscher für den gekündigten Auftrag einen anderen Auftrag erhält, kann er die hierfür gezahlte Vergütung vom Honorar für den gekündigten Auftrag in Abzug bringen und ggfs. eine Aufrechnung vornehmen.

10. Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Rechts. Der Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Dolmetschers bzw. der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.

11. Salvatorische Klausel

Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst entspricht.

12. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Stillschweigende oder mündliche Nebenabreden müssen gesondert in Schriftform festgehalten werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung nachträglich schriftlich niederzulegen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat. Ansonsten gelten solche des Übersetzers.

(3)  Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber auf seine vorherige Nachfrage das Kostenangebot des Übersetzers annimmt und der Übersetzer die Übernahme des Auftrages ausdrücklich bestätigt.

2. Annahme und Umfang des Übersetzungsauftrags

(1) Der Übersetzungsauftrag wird ausgeführt, wenn die Übernahme des Auftrages seitens des Übersetzers zu den vereinbarten Konditionen schriftlich bestätigt wurde.

(2) Der Übersetzungsauftrag wird dann nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig und fachgerecht ausgeführt.

(3) Der Übersetzer ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten und den Auftrag vollständig auszuführen. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht.

(4) Die Übersetzung wird vom Übersetzer beglaubigt und stellt somit eine eigenständige echte Urkunde dar. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Die Übersetzung stellt das Originaldokument dar, sodass keine weiteren Abschriften bzw. beglaubigte Abschriften erstellt werden.
Die Urheberrechte des Übersetzers bleiben vorbehalten und im Übrigen unberührt. Im Falle einer unbefugten Verwendung der Übersetzerleistung durch Dritte haftet der Auftraggeber.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über die gewünschten oder notwendigen Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, bestimmte Schreibweisen etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Übersetzer eine Möglichkeit erhält, eventuelle Fehler zu beseitigen. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

(2) Dasselbe betrifft auch Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind. Diese werden vom Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags oder nachträglich, aber für die Erledigung des Auftrages rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

(3) Mögliche Fehler sowie Verzögerungen, die auf der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen seitens des Auftraggebers herrühren, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers. Falls Nachbesserungen seitens des Übersetzers erforderlich sind, die sich aus der nicht rechtzeitigen, fehlenden oder mangelhaften Lieferung der erforderlichen Informationen ergeben, kann für den größeren Aufwand und ggfs. zusätzliche Arbeits- und/oder Fahrtzeiten gesonderte Kosten in Rechnung gestellt werden.

(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter wird der Übersetzer vom Auftraggeber freigestellt.

4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

(1) Der Übersetzer unterliegt der Pflicht auf Mängelbeseitigung. Dabei gilt der Mangelbegriff des deutschen Zivilrechts (BGB). Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Dabei werden den Übersetzungen die ISO-Normen zugrunde gelegt. Eine im Einklang mit den ISO-Normen und darauf beruhende Übersetzung ist nicht mangelhaft, wenn die Schreibweise von einer anderen in der nicht vom gleichen Übersetzer herrührenden Übersetzung abweicht.

(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

(3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Minderung des Honorars verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

5. Verschwiegenheitspflicht

(1) Der Übersetzer unterliegt einer Verschwiegenheitspflicht. Die Verschwiegenheitspflicht (auch Schweigepflicht und im StGB als Verletzung von Privatgeheimnissen) ist die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Im weiteren Sinn ist die Verschwiegenheitspflicht eng mit dem Datenschutz verknüpft, da der Verschwiegenheitspflicht nicht nur anvertraute Geheimnisse, sondern auch personenbezogene und andere Daten, wie z. B. Geschäftsgeheimnisse unterliegen können.

(2) Der Übersetzer ist verpflichtet, sämtliche Informationen und Daten, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung seines Auftrages bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln.

6. Haftung

(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Zur groben Fahrlässigkeit sind hingegen keine Schäden einzustufen, die durch Computer- oder Serverausfälle und/oder Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Auch trifft den Übersetzer keine grobe Fahrlässigkeit, wenn er vom Auftraggeber aufgrund technischer Probleme, auf die der Übersetzer keinerlei Einfluss haben kann (z.B. Störungen beim Server und dadurch verspätete Übermittlung der erforderlichen Daten), die erforderlichen Daten verspätet oder überhaupt nicht erhält und dadurch eine Verzögerung und/oder Ausfall der Leistungserbringung eintritt. In diesem Fall trifft den Übersetzer keine Haftung. Dasselbe gilt für die Datenübermittlung seitens des Übersetzers an den Auftraggeber.

(2) Sollte der Dolmetscher gegen die bereits oben genannte Verschwiegenheitspflicht vorsätzlich verstoßen, so haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Nachweispflicht obliegt dem Auftraggeber.

(3) Der Auftraggeber haftet seinerseits für die nicht erbrachte Gegenleistung in Form der vereinbarten Vergütung. Der Übersetzer kann dann seine rechtlichen Ansprüche gegen den Auftraggeber unverzüglich geltend machen.

(4) Die Haftung des Übersetzers ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden ist für ihn hiermit ausgeschlossen.

7. Mitwirkung Dritter

(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 5 der AGBen verpflichten.

8. Vergütung

(1) Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist.

(2) Alle Preise werden mit dem Übersetzer im Voraus abgesprochen und vereinbart. Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Auftrages. Dabei gilt grundsätzlich, dass sich die Berechnung nach den Normzeilen des Ausgangstextes (55 Abschläge inkl. Leerzeichen) richtet. Der Preis pro Normzeile wird vom Übersetzer festgelegt, es sei denn, dass etwas anderes bestimmt ist.
(3) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen und/oder zeitintensiveren Übersetzungen eine angemessene Vorauszahlung verlangen, die objektiv erforderlich ist. Der Übersetzer kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.

(4) Die Zahlung wird mit der Ausführung des Auftrags fällig. Die Fälligkeit der Zahlung entsteht sofort im Zeitpunkt der Leistungserbringung, d.h. mit der Ausführung des Auftrags (Fertigstellung der beglaubigten Übersetzung) und ist sofort seitens des Auftraggebers zu erbringen, es sei denn, dass eine bestimmte Frist seitens des Übersetzers dem Auftraggeber gesetzt wurde, innerhalb welcher der Auftraggeber die Gegenleistung (Zahlung) zu erbringen hat.

(4) Sollte der Übersetzer seine Vergütung vom Auftraggeber nicht erhalten und aufgrund einer vorher schriftlich erfolgten Vereinbarung in ausländischer Sprache es für erforderlich halten, einen Nachweis dieser Vereinbarung vorzubringen, um seine Ansprüche gerichtlich und/oder außergerichtlich geltend zu machen, kann er die Übersetzung dieser in anderer Sprache vorliegenden Vereinbarung/Absprache einem fachkundigen Dritten (anderem ermächtigten Übersetzer) übertragen. Die Kosten für die Anfertigung solcher Übersetzung sind vom Auftraggeber zu tragen.

(5) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Des Weiteren behält sich der Übersetzer ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

10. Ausfallklausel/Widerrufsrecht

(1) Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags erteilt wird, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufs-/ Rücktrittsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit bereits begonnen und den Auftraggeber darüber verständigt hat.

(2) Sollte der Auftraggeber den Übersetzungsauftrag kurzfristig absagen oder den Übersetzer über sein Vorhaben nicht rechtzeitig, mindestens 2 Tage vor dem geplanten Termin informieren, so muss der Auftraggeber die Kosten für den ausgefallen Auftrag dennoch begleichen, falls nicht etwas anderes mit dem Übersetzer vereinbart worden war. Das Gleiche gilt auch, wenn der Übersetzer bereits mit der Übersetzung begonnen hat (s.o.).

11. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gelten die Vorschriften des deutschen Rechts.
(2) Als Gerichtsstand gilt der Erfüllungsort.

(3) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch und/oder Russisch.

12. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe
kommt.

13. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Stillschweigende oder mündliche Nebenabreden müssen gesondert in Schriftform festgehalten werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung nachträglich schriftlich niederzulegen.